Allgemeine Geschäftsbedingungen
PRIESTEREGG BALLOONING


  1. Die Bergdorf Priesteregg GmbH vermittelt Ballonfahrten an die Firma Flaggl Ballooning GmbH. In diesem Fall ist die Firma Flaggl Ballooning GmbH Veranstalter der Leistung und Vertragspartner des Fluggastes (Passagier). Als Veranstalter und Vertragspartner gilt der Unternehmer/Pilot auf dem Flugticket (Beförderungsvertrag), das dem Passagier vor der Fahrt ausgehändigt wird.
  2. Alle von Firma Flaggl Ballooning GmbH erbrachten Flugleistungen unterliegen dem österreichischen Recht, weiters den
    luftfahrtgesetzlichen Bestimmungen, sowie den folgenden Bedingungen.
  3. Vor Flugbeginn muss der Passagier (oder ein Erziehungsberechtigter bzw. eine erwachsene Begleitperson, wenn Kinder mit uns mitfliegen möchten) den Beförderungsvertrag gewissenhaft durchlesen und mit seiner individuellen Unterschrift bestätigen. Kurz vor dem Start der Ballonfahrt erhält der Passagier vom jeweiligen Piloten eine Einweisung in die Startvorgänge. Sollte der Passagier diese Einweisung nicht verstehen oder sind weitere Erklärungen notwendig, dann muss er diese Unklarheit dem Piloten bitte unverzüglich mitteilen.
  4. Meldepflicht von Gesundheitseinschränkungen: Der Passagier hat alle körperlichen Einschränkungen vorab dem jeweiligen Piloten zu melden. Herzleiden, Seekrankheit, Probleme mit der Wirbelsäule, den Bandscheiben, psychische Defekte wie Bewusstseinsstörung, Bluthochdruck etc. sind dem Piloten zu melden. Darüber hinaus ist ein Alkoholkonsum innerhalb der letzten 12 Stunden zu verkünden. Falls der Passagier innerhalb der letzten 12 Monate einen schweren Unfall hatte, ist dieses Ereignis ebenfalls dem Anbieter Firma Flaggl Ballooning GmbH mitzuteilen. Bei Unklarheit über die fliegerische Tauglichkeit verpflichtet sich Falken Air dazu den Passagier über alle notwendigen Voraussetzungen zu informieren.
  5. Versicherung & Haftung: Um alle Ansprüche des Passagiers nach den Haftungsbestimmungen des österreichischen Luftfahrtgesetzes zu decken, wurde vom jeweiligen Piloten eine Versicherung abgeschlossen. Für Forderungen, die über die gesetzlich vorgeschriebenen Deckungssummen hinausgehen, besteht ausdrücklich Haftungsausschluss.Beim Ballonfahren mitgeführte Gegenstände (wie zum Beispiel Bargeld, Handys, Kameras, Brillen und weitere Wertgegenstände) müssen ordnungsgemäß befestigt bzw. verstaut werden. Sollten diese Gegenstände abhanden kommen oder beschädigt werden, übernimmt die Firma Flaggl Ballooning GmbH keinerlei Haftung. Die Piloten von Flaggl Ballooning können nicht für die Haftung von Schäden oder Unfällen, die auf dem Weg zu den Startplätzen und vom ausgemachten Treffpunkt passieren, verantwortlich gemacht werden.
    Ausschluss oder Beschränkung der Haftung gelten sinngemäß auch zugunsten der Ballonpiloten und Bevollmächtigten von der Firma Flaggl Ballooning GmbH. Es besteht nur dann eine Ersatzpflicht von Flaggl Ballooning Piloten, wenn der Schaden durch eine grob fahrlässige oder vorsätzliche Handlung/Unterlassung des Tandempiloten verursacht wurde. Die Haftung der Firma Flaggl Ballooning GmbH beschränkt sich auf die mitgebrachten Sachen des Passagiers bis zur Höhe der dafür abgeschlossenen Versicherung. Ansprüche, die darüber hinaus gehen, können nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit geltend gemacht werden.
  1. Ausrüstung: Der Passagier verpflichtet sich, die Ballonfahrt nur mit angemessener Kleidung (wetter- und windfeste Kleidung, geeignet für Verschmutzung), knöchelhohen, festen Wanderschuhen sowie Handschuhen und Sonnenbrille anzutreten.
  2. Termin & Bezahlung: Die Firma Flaggl Ballooning GmbH bietet ganzjährig Ballonfahrten an. Der Passagier erklärt, dass die Teilnahme an einer Ballonfahrt ausschließlich dem persönlichen Interesse gilt. Sollten fest fixierte Termine nicht eingehalten werden, ist die gesamte Gebühr für die Fahrt zu bezahlen.
    Die Abwicklung der Fahrt, bestimmt der Pilot. Dieser ist auch immer für die Durchführung der Fahrt verantwortlich. Wir weisen ausdrücklich darauf hin, dass trotz fest vereinbarter Termine kein Anspruch auf die Durchführung der Ballonfahrten besteht, wenn dies die vorherrschenden Witterungsverhältnisse nicht erlauben. Bei Terminverschiebung oder kurzfristigem Ausfall besteht kein Anspruch auf Schadenersatz, Rückerstattung oder Erstattung sonstiger entstandener Aufwendungen. Der Anspruch auf Nachholung des Fluges bleibt jedoch bestehen.
    Wetterbedingte Absagen müssen nicht nachgewiesen werden – es genügt die professionelle Einschätzung des verantwortlichen Piloten.
    Die angeführte Flugdauer ist eine geschätzte Angabe. Diese Flugdauer kann abweichen. Die Flugroute, der Landeplatz und die Flugzeiten können jederzeit vor allem aus Sicherheitsgründen oder betrieblichen Gründen geändert werden, ohne dass dem Passagier hieraus ein Anspruch auf Schadenersatz entsteht.
    Bei Buchung einer Ballonfahrt ist der Flugpreis mit der Hotelrechnung an die Bergdorf Priesteregg GmbH zu begleichen.
  3. Stornokosten: Der Fluggast kann jederzeit vom vereinbarten Flugtermin per Mail an bergdorf@priesteregg.at zurücktreten. Rücktritte bis 4 Tage vor dem gebuchten Termin sind kostenlos, ab 3 Tage bis 24 Stunden vorher werden Stornokosten von 50% verrechnet. Gutscheine und Tickets werden per Stornierung ungültig und werden nach Erhalt der Stornozahlung wieder gültig. Eine Rückerstattung des restlichen Kaufpreises ist nicht möglich. Für alle Rücktritte innerhalb von 24 Stunden betragen die Stornokosten 100%.
  4. Nutzungsrecht von Bild- und Filmmaterial: Der Passagier stimmt zu, dass alle während des Tandemfluges gemachten Foto- und Videoaufnahmen von Flaggl Ballooning uneingeschränkt weiterverwendet werden dürfen. Das Copyright liegt bei Flaggl Ballooning.
  5. Risikobelehrung: Wir weisen darauf hin, dass beim Ballonfahren auch bei größter Sorgfalt Unfälle mit erheblichen Verletzungs-Folgen (z.B. Verstauchungen, Knochenbrüche, Wirbelsäulenverletzungen, Gehirnerschütterungen, im Extremfall Tod, etc.) nicht ausgeschlossen werden können. Ein erhöhtes Risiko besteht vor allem beim Start und bei der Landung durch unrichtiges Aufkommen, Auftreten oder Stürze.
  6. Schlussbestimmungen: Mit dem Unterschreiben des Flugtickets entsteht ein Vertrag zwischen dem Passagier und der Firma Flaggl Ballooning GmbH. Für Streitigkeiten gilt ausschließlich österreichisches Recht. Gerichtsstand ist das für Graz zuständige Bezirks- bzw. Landesgericht. Sollten Teile einer dieser Bestimmungen von Flaggl Ballooning unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen davon unberührt.

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Tischzeiten 17.30-19.30 Uhr & ab 20.00 Uhr,
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